Batteriegesetzhinweise
Hinweise zur Batterieentsorgung
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Getrennte Sammlung von Altbatterien
Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht über den Hausmüll oder den unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden.
Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien einer getrennten Sammlung zuzuführen. Durch die getrennte Sammlung können wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.
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Kostenlose Rückgabe von Altbatterien
Altbatterien können unentgeltlich bei geeigneten Rücknahme- und Sammelstellen abgegeben werden. Dazu gehören insbesondere die angeschlossenen Rücknahmestellen der zuständigen Organisationen für Herstellerverantwortung sowie kommunale Wertstoff- und Recyclinghöfe, soweit diese die jeweilige Batteriekategorie annehmen.
Wir nehmen Altbatterien der Batteriekategorien, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unentgeltlich zurück.
Für Kunden unseres Onlineshops stellen wir im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer bereit.
Da wir ausschließlich im Onlinehandel tätig sind und an unserer Geschäftsanschrift keine Annahmestelle für Altbatterien unterhalten, senden Sie Altbatterien bitte nicht unaufgefordert an unsere Geschäftsanschrift.
Bitte kontaktieren Sie uns vor der Rückgabe:
Greennord Voltix UG (haftungsbeschränkt)
Telefon: +49 1590 6108361
E-Mail: info@greennord.de
Wir informieren Sie über eine für die jeweilige Batterie geeignete Rückgabemöglichkeit und über die zu beachtenden Sicherheits- und Transportvorschriften.
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Versand und Rückgabe von Altbatterien
Altbatterien, insbesondere beschädigte oder lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren, können Gefahrgut darstellen.
Eine Rücksendung von Altbatterien als gewöhnliches Post- oder Standardpaket ist nicht zulässig. Aufgrund der möglichen Gefahrguteigenschaften dürfen Altbatterien nur nach vorheriger Abstimmung und unter Einhaltung der jeweils geltenden Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Transportvorschriften versandt werden.
Altbatterien dürfen deshalb nicht ohne vorherige Abstimmung an uns oder an unsere Geschäftsanschrift versandt werden.
Bitte kontaktieren Sie uns vor jeder Rücksendung, damit wir Ihnen eine geeignete und gesetzlich zulässige Rückgabemöglichkeit mitteilen können.
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Beschädigte Batterien und Akkumulatoren
Beschädigte, verformte, aufgeblähte, auslaufende oder ungewöhnlich heiße Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht als gewöhnliches Post- oder Standardpaket versandt werden.
Bitte berühren oder transportieren Sie beschädigte oder auslaufende Batterien nicht ohne geeignete Schutzmaßnahmen.
Kontaktieren Sie uns in einem solchen Fall vor jeder Rücksendung. Wir stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen und, soweit erforderlich, eine geeignete und sichere Abholung oder Rückgabemöglichkeit ab.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
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Batterien in Elektrogeräten
Bei Elektrogeräten mit eingebauten Batterien oder Akkumulatoren gelten zusätzlich die gesetzlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.
Soweit Altbatterien vom Endnutzer gefahrlos und zerstörungsfrei aus einem Altgerät entnommen werden können, sind sie grundsätzlich vor der Abgabe des Altgeräts zu entnehmen und getrennt zu entsorgen.
Fest eingebaute Batterien oder Akkumulatoren dürfen nicht gewaltsam entfernt werden. Das Altgerät ist in diesem Fall vollständig bei einer geeigneten Rücknahme- oder Sammelstelle abzugeben.
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Bedeutung der Batteriesymbole
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne beziehungsweise das Symbol für die getrennte Sammlung bedeutet, dass die Batterie oder der Akku nicht über den Hausmüll oder den unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden darf.
Unterhalb des Symbols können folgende chemische Zeichen angebracht sein:
Pb: Die Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei.
Cd: Die Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium.
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Hinweise zu lithiumhaltigen Batterien und Akkumulatoren
Lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren können bei Beschädigung, unsachgemäßer Lagerung oder Kurzschluss eine Brand- und Verletzungsgefahr darstellen.
Soweit dies gefahrlos möglich ist, sollten die Pole vor der Abgabe gegen Kurzschluss gesichert werden, beispielsweise durch geeignetes Abkleben.
Altbatterien sind trocken, vor Hitze geschützt und außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren.
Beschädigte lithiumhaltige Batterien sind getrennt zu lagern und unverzüglich einer geeigneten Sammelstelle zuzuführen. Die Sicherheitsanweisungen der jeweiligen Rücknahme- oder Sammelstelle sind zu beachten.
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Hinweise zu bleihaltigen Batterien
Bleihaltige Batterien, beispielsweise bestimmte AGM-Batterien, dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Sie sind einer geeigneten Rücknahme- oder Sammelstelle zuzuführen. Beschädigte oder auslaufende Batterien dürfen nicht ohne geeignete Schutzmaßnahmen berührt, transportiert oder versandt werden.
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Abfallvermeidung und Wiederverwendung
Zur Vermeidung von Abfällen sollten Batterien und Akkumulatoren möglichst lange und entsprechend den Herstellerangaben verwendet, geladen und gelagert werden.
Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht geöffnet, beschädigt, kurzgeschlossen oder unsachgemäß repariert werden.
Eine Wiederverwendung oder Vorbereitung zur Wiederverwendung darf nur erfolgen, wenn die Batterie technisch und sicherheitstechnisch dafür geeignet ist.
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Keine Starterbatterien
Wir vertreiben derzeit keine Starterbatterien, die zum Starten von Verbrennungsmotoren bestimmt sind.
Die gesetzliche Pfandregelung für Starterbatterien findet daher auf die derzeit von uns angebotenen Versorgungsbatterien, Solarspeicher und Powerstations keine Anwendung.
Sollten zukünftig Starterbatterien in unser Sortiment aufgenommen werden, werden diese Hinweise entsprechend ergänzt.
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Rechtliche Grundlagen
Diese Hinweise beruhen insbesondere auf der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien sowie dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG).
Stand: August 2026